Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
SGB V§ 43a Nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 16
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2022 – L 7 KA 10/18Zitiert von 2
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2017 – L 24 KA 35/17 KL ERZitiert von 2
- FG Baden-Württemberg, 03.03.2004 – 10 K 26/01
- LSG Rheinland-Pfalz, 19.09.2006 – L 1 KR 65/04Zitiert von 3
- BSG, 31.03.1998 – B 1 KR 12/96 RZitiert von 14
- BSG, 04.09.2018 – B 12 KR 11/17 RFeststellung von Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - wechselseitiger Ausschluss zwischen Betriebsprüfungs- und Statusfeststellungsanfrageverfahren nach Kriterium der zeitlichen Vorrangigkeit - Einleitung eines Betriebsprüfungsverfahrens grds durch Prüfankündigung - Leistungserbringerrecht der GKV hat keine übergeordnete Wirkung auf die sozialversicherungs- und beitragsrechtliche WirkungZitiert von 85
Zuletzt entschieden
- VG Hamburg, 02.08.2023 – 2 K 618/23
- BSG, 17.02.2016 – B 6 KA 6/15 RVertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren - gesetzliche Regelungen zur Bedarfsabhängigkeit genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit - Rechtmäßigkeit eines Überweisungsvorbehalts (Facharztfilter)Zitiert von 16
- VG Saarland Saarlouis, 16.02.2016 – 6 K 1162/14
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 43a SGB V zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%205/43a#abs-1 (1) Versicherte Kinder haben Anspruch auf nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen, insbesondere auf psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Leistungen, wenn sie unter ärztlicher Verantwortung erbracht werden und erforderlich sind, um eine Krankheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und einen Behandlungsplan aufzustellen; § 46 des Neunten Buches bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%205/43a#abs-2 (2) Versicherte Kinder haben Anspruch auf nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen, die unter ärztlicher Verantwortung in der ambulanten psychiatrischen Behandlung erbracht werden.